Wir beraten und vertreten Sie als Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht kompetent und engagiert außergerichtlich oder vor Gericht in allen Teilbereichen des Verkehrszivilrechts sowie im Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenrecht.
Im Falle eines Verkehrsunfalls unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Rahmen der Unfallregulierung. Wir übernehmen für Sie sämtliche Korrespondenz mit den beteiligten Versicherungen, Gutachtern und Behörden. Treffen Sie daher keine Vereinbarungen mit der Versicherung des Unfallgegners, z.B. über die Wahl der Werkstatt oder die Einschaltung eines Sachverständigen der gegnerischen Versicherung. Letztendlich ist die Gegenseite nur daran interessiert, weniger an Sie zahlen zu müssen. Begeben Sie sich vielmehr auf Augenhöhe mit der gegnerischen Versicherung und nehmen die Leistungen eines Fachanwalts für Verkehrsrecht in Anspruch. Hierbei ist auch wichtig zu wissen, dass die Rechtsanwaltskosten des von Ihnen beauftragten Rechtsanwalts bei einem unverschuldetem Unfall von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Wir vertreten Sie im Verkehrsrecht regional im gesamten Rhein-Neckar-Raum, insbesondere in Mannheim, Ludwigshafen am Rhein, Lampertheim und Heidelberg aber selbstverständlich auch bundesweit.
Bei Erhalt eines Bußgeldbescheides ist Eile geboten, denn es gilt eine Einspruchsfrist von nur 2 Wochen. Bei uns erhalten Sie daher immer umgehend einen Termin. Und es gilt: Die Erfolgsaussichten eines Einspruchs sind oft besser als Sie denken! Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Abstandsverstößen werden die Messgeräte oft unsachgemäß bedient oder falsch eingestellt. Akzeptieren Sie daher nicht vorschnell ein Bußgeld. Selbst wenn keine fehlerhafte Messung vorliegt, kann ein Fahrverbot unter Umständen in eine höhere Geldbuße umgewandelt oder zumindest auf dessen Beginn eingewirkt werden.
Bei Fahrzeugmängeln am gekauften Fahrzeug gelten für den Käufer bei der Durchsetzung seiner Gewährleistungsrechte strikte gesetzliche Vorgaben, die zwingend einzuhalten sind, um die Ansprüche nicht zu gefährden. Nehmen Sie daher frühzeitig die Dienste eines Fachanwalts für Verkehrsrecht in Anspruch. Wir vertreten Sie bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen beim Autokauf, insbesondere dem Rücktritt vom Kaufvertrag oder der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
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Ihre Vorteile im Verkehrsrecht bei der Kanzlei Kolle & Kolle in Mannheim:
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