| Kündigung und Abfindung?In vielen Fällen entbehren Kündigungen jeglicher Rechtsgrundlage. Trotzdem werden Sie nur mit einer professionellen arbeitsrechtlichen Beratung und Vertretung vor dem Arbeitsgericht im Rahmen einer Kündigungsschutzklage Ihre Ziele erreichen wie:
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Wir vertreten Sie als Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht in arbeitsrechtlichen Fragestellungen kompetent und engagiert. Aufgrund der langjährigen praktischen anwaltlichen Erfahrung und Spezialisierung auf das Arbeitsrecht und insbesondere auf den Bereich des Kündigungsschutzrechts kennen wir uns bestens aus und erzielen für Sie das bestmögliche Ergebnis. Denn gerade im Arbeitsrecht geht es um Erfahrung, Geschwindigkeit und Strategie.
Bei einer individuellen Beratung besprechen wir mit Ihnen die in Ihrem konkreten Fall einschlägige Sach- und Rechtslage und bei einer Kündigung Ihre Erfolgschancen für eine Abfindung, den Anspruch auf Urlaubsabgeltung sowie ein Arbeitszeugnis. Wir klären Sie über die in Ihrem konkreten Fall einschlägige Sach- und Rechtslage auf und informieren Sie über Ihre Chancen, die Sie erfahrungsgemäß im Streitfall vor dem Arbeitsgericht haben. Wir beraten und vertreten Sie je nach Ihren Wünschen sowohl außergerichtlich wie auch in Gerichtsverfahren.
Aufhebungsvertrag?Haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Aufhebungsvertrag einmal unterzeichnet, ist diese Regelung endgültig. Ungünstige Formulierungen führen dann nicht nur zum ersatzlosen Verlust berechtigter Ansprüche, sondern ermöglichen in vielen Fällen sogar der Arbeitsagentur den Zugriff auf die gesamte Abfindungssumme. Die Gestaltung des Aufhebungsvertrages muss daher vor allem folgende Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen:
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Die Anforderungen an eine sichere Vertragsgestaltung sind komplex und ändern sich ständig. Auch unbedeutend erscheinende Formulierungen können zum vollständigen Verlust der Abfindung führen. Bestehen Sie daher immer auf die Aushändigung des Vertragsentwurfes und lassen Sie diesen von einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen
Aufgrund meiner langjährigen Spezialisierung und regelmäßigen Fortbildungen werde ich für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielen.
Wichtiger Hinweis für Arbeitnehmer bei Erhalt einer Kündigung:Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Kündigungserhalt beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Gehen Sie gegen eine Kündigung nicht fristgerecht vor, gilt die Kündigung ansonsten als von Anfang an rechtswirksam! Nutzen Sie die Möglichkeit unserer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung Ihres Falles im Arbeitsrecht. |
Ihre Vorteile im Arbeitsrecht bei der Kanzlei Kolle & Kolle in Mannheim:
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