Die Vergütung für die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich geregelt.
Die Höhe der jeweiligen Rechtsanwaltsgebühren bestimmt sich grds. nach dem sogenannten Gegenstandswert bzw. Streitwert. Hierunter versteht man jenen Betrag, den z. B. der Kläger gegen den Beklagten geltend macht.
In Einzelfällen kann auch eine individuelle Gebührenvereinbarung getroffen werden.
In den meisten Fällen kommen Mandanten zum Rechtsanwalt, weil sie keine andere Wahl haben. Wenn man dann auch noch im Unklaren darüber ist, welche finanziellen Belastungen durch die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe auf einen zukommen können, ist dies nicht gerade behilflich, die bestehende Schwellenangst abzubauen. Wir sind stets bemüht, unseren Mandanten Spitzenleistungen zu einem vernünftigen Preis anzubieten. Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss gute anwaltliche Beratung jedoch nicht unerschwinglich sein. Deshalb klären wir Sie gerne jederzeit unverbindlich über die voraussichtlich in ihrem Fall anfallenden Kosten auf.
Die früher im RVG geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung sind ersatzlos entfallen. Rechtsanwälte sind nunmehr gehalten, für Ihre Beratungstätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit ihren Auftraggebern zu treffen. Für den Fall der Beratung bieten wir Ihnen daher spezielle Beratungstarife an.
In den übrigen Fällen sind die Gebühren nach den Gebührentatbeständen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abzurechnen. Die hierbei entstehenden Gebühren sind regelmäßig streitwertabhängig. Je höher der Streitwert, desto höher sind auch die Anwaltsgebühren. Eine Angabe fester Kostengrößen ist im Rahmen dieser Website wegen des von Fall zu Fall unterschiedlichen Umfangs der Tätigkeit nicht möglich. Wir klären Sie jedoch gerne jederzeit unverbindlich über die voraussichtlich in ihrem konkreten Fall anfallenden Kosten auf.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese im Rahmen des Versicherungsumfangs die Kosten eines Rechtsstreits oder einer vorgerichtlichen Beratung. Die Deckungsschutzanfrage erledigen selbstverständlich wir für Sie.
Bei Rechtssuchenden, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind die Kosten eines Rechtsanwalts zu tragen, besteht die Möglichkeit, für die außergerichtliche Vertretung Beratungshilfe und im Prozessfall Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.